• Bau
  • Anpassungen für Rollstuhlfahrer:innen
  • Beratung zur Barrierefreiheit
  • Inklusive Arbeitsumgebung

«Ihr indi­vi­du­ell ange­pass­ter Arbeitsplatz»

Men­schen im Roll­stuhl, geh­be­hin­der­te oder blin­de Arbeit­neh­men­de benö­ti­gen einen indi­vi­du­ell ange­pass­ten, bar­rie­re­frei­en Arbeitsplatz.

  • von Melanie Lucie Braun

[Titel] - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 18

Dies beginnt bereits mit dem Zugang zum Gebäu­de, zum Beispiel:

  • Ram­pen für Arbeit­neh­men­de im Roll­stuhl: mit einer Stei­gung von maxi­mal 6% und einer Min­dest­brei­te von 1.20 m
  • Auf­zü­ge sind für geh­be­hin­der­te und roll­stuhl­fah­ren­de Men­schen eine gros­se Erleich­te­rung. Für Tür­brei­ten und Kabi­ne gel­ten bestimm­te Min­dest­mas­se. Der Lift soll­te zudem auf drei Sei­ten einen Hand­lauf haben.
  • Trep­pen­lif­te eig­nen sich – in Büros und öffent­li­chen Berei­chen – zur Über­win­dung von meh­re­ren Geschossen.
  • Boden­be­lä­ge müs­sen hart und gleit­si­cher sein. Dies gilt auch für den Arbeitsplatz
  • Türen soll­ten schwel­len­frei und mini­mal 80 cm breit sein.
  • Kor­ri­do­re soll­ten min­des­tens 1.80 m breit sein, damit zwei Roll­stüh­le anein­an­der vor­bei­kom­men können.
  • WC-Anla­­gen müs­sen mit roll­stuhl­ge­rech­ten Toi­let­ten aus­ge­stat­tet sein. Auch hier gel­ten Min­dest­nor­men für Türen und Sanitärinstallationen.
  • Park­plät­ze: Park­plät­ze müs­sen so bemes­sen sein, dass das Ein- und Aus­la­den eines Roll­stuhls ohne Ein­schrän­kun­gen mög­lich ist.

Der Arbeits­platz sel­ber muss opti­mal auf die Bedürf­nis­se der Per­son mit Beein­träch­ti­gung ange­passt sein: Unse­re SAHB-Fach­­leu­­te bie­ten eine Bera­tung vor Ort oder im Hilfs­mit­tel­zen­trum in Ihrer Nähe. Wir machen Vor­schlä­ge für gesund­heits­op­ti­mier­te Arbeits­ab­läu­fe, prü­fen den Ein­satz von Steh­ti­schen, Arbeits- oder The­ra­pie­stüh­len, den Zugang zu Unter­la­gen und höhen­ver­stell­ba­ren Arbeits­flä­chen. Unser Ziel:  Men­schen mit Behin­de­run­gen ein bar­rie­re­frei­es Arbei­ten zu ermöglichen.

Ver­lin­kun­gen:

  • Exma INFO 1/2019

 

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