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«Sesam, öff­ne dich»

Schwel­len, zu eng, zu schwer, zu wenig Platz: Für Roll­stuhl­fah­ren­de, Men­schen mit Geh­be­hin­de­run­gen oder älte­re Men­schen sind Türen ein Hin­der­nis. Doch es gibt Lösun­gen – von ein­fa­chen, wie Zuzieh­kor­deln, über elek­tri­sche Türen bis hin zu Umbauten.

  • von Sara Affolter
[Titel] - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 15

Ob zu Hau­se, am Arbeits­platz oder im öffent­li­chen Bereich: Türen gibt es über­all. Für Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen sind sie jedoch oft­mals ein Hin­der­nis. Betrof­fen sind Roll­stuhl­fah­ren­de sowie Men­schen mit einer Geh­be­hin­de­rung, zum Bei­spiel wenn sie mit einem Rol­la­tor unter­wegs sind. Das selbst­stän­di­ge Öff­nen von Türen ent­schei­det oft dar­über, ob Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen selbst­be­stimmt ein Gebäu­de oder einen Raum betre­ten kön­nen oder ob sie aus­ge­schlos­sen werden.

Bar­rie­re­freie Türen: Norm und Herausforderungen
Die Schwei­zer Norm für hin­der­nis­freie Bau­ten regelt die Anfor­de­run­gen an Türen für öffent­li­che Bau­ten, Wohn­bau­ten und Bau­ten mit Arbeits­plät­zen. Sie gilt für Neu­bau­ten, umfas­sen­de Sanie­run­gen und Umnut­zun­gen. In vie­len neu­en Lie­gen­schaf­ten sind Türen breit genug, um sie mit einem Roll­stuhl zu pas­sie­ren, und sie wei­sen kei­ne Schwel­len auf. Es gibt jedoch nach wie vor vie­le älte­re Bau­ten, bei denen die­se Norm bis jetzt nicht ange­wen­det wird, da Häu­ser noch nicht reno­viert sind. In vie­len Berei­chen, etwa in öffent­li­chen Gebäu­den, Restau­rants oder Arzt­pra­xen, kön­nen Betrof­fe­ne nur auf die Hin­der­nis­se hin­wei­sen. Im per­sön­li­chen Umfeld oder am Arbeits­platz ist ihr Ein­fluss grösser.

Wenn Türen zum Hin­der­nis werden
Manch­mal reicht einem Men­schen mit kör­per­li­cher Ein­schrän­kung die Kraft oder die Moto­rik der obe­ren Extre­mi­tä­ten nicht aus, um den Schlüs­sel zu dre­hen oder die Tür­fal­le zu drü­cken. Haus­ein­gangs­tü­ren sind oft sehr schwer oder haben einen auto­ma­ti­schen Tür­schlies­ser. Des­sen Kraft drückt gegen das Öff­nen der Tür, wes­halb ein Mensch mit kör­per­li­cher Ein­schrän­kung die­se nicht öff­nen kann. Dabei macht es kei­nen Unter­schied, ob der Mensch mit einem Rol­la­tor, einem manu­el­len Roll­stuhl, einem Elek­tro­roll­stuhl oder einem Roll­stuhl mit Zug­ge­rät die Tür benut­zen muss. Die Kraft der Tür kann einen Men­schen mit einem Rol­la­tor aus dem Gleich­ge­wicht brin­gen, wodurch die Gefahr eines Stur­zes besteht. Mit einem Roll­stuhl ist es schwie­rig, mit einer Hand den Schlüs­sel im Schloss zu dre­hen, gleich­zei­tig die Tür auf­zu­zie­hen und dabei den Roll­stuhl zurück­zu­fah­ren. Hat es vor der Tür noch eine Stei­gung, so ist es fast unmög­lich. Für Men­schen mit einer Halb­sei­ten­läh­mung ist es kom­plett unmög­lich, mit nur einer Hand die Tür zu öff­nen und gleich­zei­tig den Roll­stuhl zu fah­ren. Das Öff­nen einer Tür mit einem Roll­stuhl mit Zug­ge­rät ist meis­tens nicht mach­bar, da wegen des Zug­ge­rä­tes die Distanz zur Tür­fal­le zu gross ist. Für Roll­stuhl­fah­ren­de ist die Frei­flä­che neben einer Tür ent­schei­dend. Die­se Flä­che ist wich­tig, um mit dem Roll­stuhl zu manö­vrie­ren. Bei engen Kor­ri­do­ren, wie bei einem Zugang in eine Tief­ga­ra­ge, ist sie oft nicht gege­ben. Doch es gibt Lösun­gen, um Türen roll­stuhl­gän­gig abzuändern.

Bei Tür­an­pas­sun­gen beachten
Wie die Tür ange­passt wer­den muss, hängt davon ab, ob jemand sie selbst­stän­dig benutzt oder ob immer eine Hilfs­per­son dabei ist. Für Men­schen, die selbst­stän­dig mit dem Roll­stuhl unter­wegs sind, ist es wich­tig, dass sie die Türen ohne frem­de Hil­fe öff­nen kön­nen. Dabei ist es ent­schei­dend, wie stark die kör­per­li­che Ein­schrän­kung ist. Eine umfas­sen­de Abklä­rung gibt Auf­schluss dar­über, wie die Türen im Ein­zel­fall anzu­pas­sen sind. Sol­che Abklä­run­gen kön­nen Betrof­fe­ne von sich aus initi­ie­ren, zum Bei­spiel mit Unter­stüt­zung der SAHB, von Architekt/innen oder von Fach­per­so­nen für Tür­au­to­ma­tio­nen. Steht der Ent­scheid, offe­riert Letz­te­re die pas­sen­de Lösung.

Für das Anpas­sen von Türen braucht es meist kei­ne Bau­be­wil­li­gung. Aus­nah­men bil­den Aus­sen­tü­ren, die die Fas­sa­de ver­än­dern. Das Bau­amt der zustän­di­gen Gemein­de gibt Inter­es­sier­ten Aus­kunft. Bei einem Miet­ob­jekt muss die Ver­mie­ter­schaft ein­wil­li­gen. In der eige­nen Lie­gen­schaft ist in der Regel kei­ne Bewil­li­gung not­wen­dig, auch hier mit einer Aus­nah­me: Tür­an­pas­sun­gen im öffent­li­chen Bereich eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses mit Eigen­tums­woh­nun­gen. Hier müs­sen die Miteigentümer/innen zustim­men. Bei Anpas­sun­gen am Arbeits­platz ist die Zustim­mung des Arbeit­ge­bers not­wen­dig. Dabei ist es wich­tig, ob die Lie­gen­schaft dem Arbeit­ge­ber gehört oder ob die Fir­ma ein­ge­mie­tet ist. Ein Bei­spiel: Ist ein Unter­neh­men in einem Büro­ge­bäu­de ein­ge­mie­tet, muss die Eigen­tü­mer­schaft mit der Tür­an­pas­sung ein­ver­stan­den sein, ins­be­son­de­re, wenn es auch wie beim Haus­ein­gang ande­re Miet­par­tei­en betrifft.

Tür­schwel­len
Vor allem in Alt­bau­ten haben Türen – oft meh­re­re Zen­ti­me­ter hohe – Schwel­len. Sol­che gibt es auch bei Zugän­gen in den Kel­ler oder in Tief­ga­ra­gen. Schwel­len sind für Men­schen mit Geh­be­hin­de­run­gen eine Stol­per­fal­le und für eini­ge Roll­stuhl­fah­ren­de ein gros­ses Hin­der­nis. Eine klei­ne Schwel­le von 25 mm ist für akti­ve Roll­stuhl­fah­ren­de leicht zu über­fah­ren. Für Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen in den obe­ren Extre­mi­tä­ten ist sie unüber­wind­bar. Ein Elek­tro­roll­stuhl schafft grös­se­re Schwel­len von etwa 4 bis 5 cm. Dabei ent­ste­hen jedoch Erschüt­te­run­gen, die eini­ge Roll­stuhl­fah­ren­de schlecht ertra­gen. Für das Anpas­sen von Tür­schwel­len gibt es ver­schie­de­ne Möglichkeiten.

Tür­brei­ten
In neue­ren Lie­gen­schaf­ten sind die Haus‑, die Woh­­nungs- und die Bade­zim­mer­tü­ren für die Durch­fahrt mit einem Roll­stuhl meis­tens breit genug. Das­sel­be gilt für die Türen zu öffent­li­chen Gebäu­den. Es gibt aber noch vie­le alte Lie­gen­schaf­ten mit schma­len Türen. Oft sind die Türen in Innen­räu­men mit einer Brei­te von 60 bis 70 cm für einen Roll­stuhl oder einen Rol­la­tor zu schmal. Damit sich Roll­stuhl­fah­ren­de beim Durch­fah­ren nicht die Fin­ger ver­let­zen, ist die Tür opti­ma­ler­wei­se 10 cm brei­ter als die Gesamt­brei­te des Roll­stuhls. In Lie­gen­schaf­ten, die nach der Norm für hin­der­nis­freie Bau­ten erstellt wur­den, sind die Türen min­des­tens 80 cm breit.

Ist genug Platz vor­han­den, las­sen sich schma­le Türen ver­brei­tern. Das ist je nach Bau­art der Tür mehr oder weni­ger auf­wen­dig. Holzz­ar­gen sind ein­fa­cher zu ent­fer­nen als Metallz­ar­gen. Auch macht es einen Unter­schied, ob es sich um eine Back­stein­mau­er oder eine Beton­mau­er han­delt. Bei Leicht­bau­wän­den ist es rela­tiv ein­fach, eine Tür zu ver­brei­tern. Han­delt es sich hin­ge­gen um eine tra­gen­de Wand, so sind teil­wei­se auch sta­ti­sche Mass­nah­men not­wen­dig, und es muss ein neu­er Tür­sturz ein­ge­baut wer­den. An Tür­ver­brei­te­run­gen arbei­ten meis­tens Maurer/innen für die Spitz­ar­bei­ten, Schreiner/innen für eine neue Tür und Maler/innen für das Aus­bes­sern des Ver­put­zes oder der Tape­te. Muss der Licht­schal­ter ver­setzt wer­den, sind auch Elektriker/innen erforderlich.

Bei einer Tür­ver­brei­te­rung braucht es immer eine neue Tür. Es macht Sinn, abzu­wä­gen, ob eine Flü­gel­tür oder eine Schie­be­tür bes­ser ist. Dabei ist zu beach­ten, dass Schie­be­tü­ren weni­ger gut dich­ten als Flü­gel­tü­ren. Sind die Ver­hält­nis­se zu eng oder die Archi­tek­tur der Woh­nung lässt kei­ne Ver­brei­te­rung zu, ist even­tu­ell eine zusätz­li­che Tür die Lösung.

Tür öff­net auf die fal­sche Seite
Vie­le Türen öff­nen sich in den Raum. Ist die­ser Raum sehr klein, kön­nen Roll­stuhl­fah­ren­de die Tür von innen oft nicht schlies­sen. Im Bade­zim­mer kommt es zusätz­lich häu­fig vor, dass die Tür die Ein­fahrt in die Dusche ver­sperrt. Mög­li­che Lösun­gen für die­ses Pro­blem sind der Ein­bau einer Schie­be­tür oder einer Tür, die sich nach außen öff­nen lässt.

Zuzieh­grif­fe oder Zuziehkordel
Haus- oder Zim­mer­tü­ren haben meist kei­nen Tür­schlies­ser, sodass Roll­stuhl­fah­ren­de sie in der Regel von Hand öff­nen und in den Raum gelan­gen kön­nen. Aller­dings sieht es beim Schlie­ßen der Tür anders aus: Nach dem Durch­fah­ren haben sie die Tür­fal­le im Rücken. Des­halb müs­sen sie den Roll­stuhl um 180 Grad dre­hen und bis zur Tür­fal­le zurück­fah­ren. Die­ses Pro­blem lässt sich durch das Anbrin­gen eines Zuzieh­grif­fes oder einer Zuzieh­kor­del lösen. Roll­stuhl­fah­ren­de neh­men dabei den Zuzieh­griff oder die Zuzieh­kor­del beim Durch­fah­ren in die Hand und zie­hen die Tür zu, ohne sich umdre­hen zu müssen.

Tür­an­trie­be
Elek­tri­sche Tür­an­trie­be sind oben an der Tür (Bild 8) oder an der Wand mon­tier­te Moto­ren, die die Türen über ein Gestän­ge öff­nen und schlies­sen. Tür­an­trie­be las­sen sich in unter­schied­li­chen Aus­füh­run­gen instal­lie­ren. Bei der Mon­ta­ge­art «Ser­vo» akti­viert ein Mensch den Tür­an­trieb über einen Funk­sen­der oder einen Wand­tas­ter, und die Tür öff­net sich. Nach der Durch­fahrt schliesst sie sich auto­ma­tisch. Ande­re Bewohner/innen der Lie­gen­schaft kön­nen die Tür wei­ter­hin von Hand öff­nen. Es gibt aber auch Mon­ta­ge­ar­ten, bei denen die Tür für alle Bewohner/innen der Lie­gen­schaft elek­trisch öff­net und schliesst. Wel­che Instal­la­ti­ons­art die rich­ti­ge ist, ent­schei­det im Ein­zel­fall eine Fach­per­son für Tür­an­trie­be und Schliess­sys­te­me in Abspra­che mit den Miteigentümer/innen oder Hausbesitzer/innen.

Tür­an­trie­be las­sen sich indi­vi­du­ell pro­gram­mie­ren. Meis­tens sind sie so ein­ge­stellt, dass sie sofort stop­pen, wenn sie beim Öff­nen oder beim Schlies­sen auf ein Hin­der­nis stos­sen. Die Kräf­te dabei sind sehr klein und in einer Norm gere­gelt. Ein Mensch ohne kör­per­li­che Ein­schrän­kun­gen wird beim Anstos­sen weder ver­letzt noch umge­stos­sen. Es ist jedoch mög­lich, dass Men­schen mit Geh­be­hin­de­run­gen oder älte­re Men­schen, die unsi­cher auf den Bei­nen sind, durch die Berüh­rung der Tür irri­tiert wer­den und ins Wan­ken gera­ten. Das lässt sich durch eine Laser­ab­si­che­rung mit einem Flat­scann ver­mei­den. Der Laser über­wacht den Öff­nungs­be­reich und stoppt die Tür, bevor sie das Hin­der­nis oder einen Men­schen berührt.

Eine Fach­per­son muss die Instal­la­ti­on eines Tür­an­triebs für jede Tür indi­vi­du­ell abklä­ren und die gesetz­li­chen Vor­ga­ben betref­fend Brand­schutz und Flucht­we­ge beach­ten. Sie erstellt ein Sicher­heits­kon­zept und ent­schei­det zum Bei­spiel, ob es eine Laserü­ber­wa­chung braucht. Zudem ist es wich­tig, abzu­klä­ren, ob jemand den Schlüs­sel wegen einer Ein­schrän­kung noch dre­hen kann.Wenn nicht, schafft ein Motor­schloss Abhilfe.

An Arbeits­plät­zen sind Türen oft mit einem Zutritts­sys­tem mit Badge aus­ge­stat­tet und in ein Alarm­sys­tem ein­ge­bun­den. Die Fach­per­son bin­det den elek­tri­schen Tür­an­trieb in das vor­han­de­ne Sys­tem ein und ver­ant­wor­tet das Ein­hal­ten der gel­ten­den Nor­men und garan­tiert die ein­wand­freie Funktion.

Bal­­kon- und Terrassentüren
Bei Bal­­kon- und Ter­ras­sen­tü­ren (Bild 9) bestehen die glei­chen Hin­der­nis­se wie bei ande­ren Türen. Da sol­che Türen aber sehr unter­schied­lich gebaut sind, braucht es jeweils eine indi­vi­du­el­le Lösung.

Finan­zie­rung und Unterstützung
Men­schen im IV-Alter kön­nen Anpas­sun­gen von Türen bei der IV bean­tra­gen. In der Regel über­nimmt die IV die Tür­an­pas­sun­gen gemäss dem Kreis­schrei­ben über die Abga­be von Hilfs­mit­teln durch die Inva­li­den­ver­si­che­rung (KHMI). Auch bei der Pro Infir­mis kön­nen Inter­es­sier­te mit finan­zi­el­len Pro­ble­men anfragen.

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