Auto - Die SAHB – Ihre unabhängige Beraterin und Dienstleisterin für Hilfsmittel in der Schweiz 3

Auto­um­bau­ten

Ein Auto­um­bau ist eine indi­vi­du­el­le Lösung und soll­te Schritt für Schritt geplant wer­den. Damit Fahr­zeug, Umbau und behörd­li­che Anfor­de­run­gen zusam­men­pas­sen, ist eine früh­zei­ti­ge und koor­di­nier­te Abklä­rung wich­tig. Die SAHB unter­stützt Klient:innen dabei, den Bedarf zu klä­ren, geeig­ne­te Lösun­gen ein­zu­ord­nen und die not­wen­di­gen nächs­ten Schrit­te vorzubereiten. 
Schritt 1

Bera­tung durch die SAHB

Zu Beginn emp­fiehlt sich eine per­sön­li­che Bera­tung. Dabei wer­den Bedarf, kör­per­li­che Vor­aus­set­zun­gen, Fahr­zeug­nut­zung und mög­li­che Umbau­lö­sun­gen bespro­chen. Ziel ist eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung, wel­che Lösung tech­nisch, sicher­heits­tech­nisch und all­tags­prak­tisch sinn­voll ist.

Schritt 2

Abklä­rung beim Stras­sen­ver­kehrs­amt (StVA)

Bei Akti­v­­fah­­rer-Umbau­­ten prüft das Stras­sen­ver­kehrs­amt, wel­che Anpas­sun­gen für die siche­re Fahr­zeug­be­die­nung erfor­der­lich sind. Je nach Ergeb­nis wer­den Auf­la­gen ver­fügt und eine Fahr­prü­fung mit dem ent­spre­chen­den Sys­tem verlangt.

Schritt 3

Geeig­ne­tes Fahr­zeug auswählen

Erst danach soll­te das kon­kre­te Fahr­zeug bestimmt wer­den. Dabei wird geprüft, ob das Fahr­zeug für den vor­ge­se­he­nen Umbau geeig­net ist und ob Alter, Kilo­me­ter­stand, Bau­form und Aus­stat­tung den Anfor­de­run­gen entsprechen.

Schritt 4

Tech­ni­sche Umbauabklärung

Der Umbau­er klärt die tech­ni­sche Umset­zung, prüft die Platz­ver­hält­nis­se, tes­tet mög­li­che Sys­te­me und erstellt eine Offer­te. Die­se Abklä­rung soll­te per­sön­lich erfol­gen, damit die Lösung zur Per­son, zu den ein­ge­setz­ten Hilfs­mit­teln (Roll­stuhl, Elek­tro­roll­stuhl oder Hilfs­an­trie­be), zum Fahr­zeug und zur All­tags­si­tua­ti­on passt.

Schritt 5

Kos­ten­vor­anschlag bei der IV einreichen

Nach Abschluss der Abklä­run­gen wer­den der Kos­ten­vor­anschlag und die erfor­der­li­chen Unter­la­gen bei der zustän­di­gen IV-Stel­­le ein­ge­reicht. Die IV prüft anschlies­send, ob und in wel­chem Umfang die Kos­ten über­nom­men wer­den können.

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Auto­um­bau­ten ermög­li­chen Men­schen mit Behin­de­rung, ein Fahr­zeug sicher zu füh­ren oder zuver­läs­sig trans­por­tiert zu wer­den. Je nach per­sön­li­cher Situa­ti­on kom­men Anpas­sun­gen für Aktivfahrer:innen oder Lösun­gen für den siche­ren Trans­port als Passivfahrer:in zum Einsatz.
Der Markt bie­tet dafür eine brei­te Palet­te an Mög­lich­kei­ten: von funk­tio­na­len Grund­lö­sun­gen bis hin zu umfas­sen­den Kom­fort- und Spe­zi­al­aus­stat­tun­gen. Ent­schei­dend ist, dass die gewähl­te Lösung den indi­vi­du­el­len Bedarf im All­tag oder Berufs­le­ben zuver­läs­sig abdeckt und die Mobi­li­tät nach­hal­tig unter­stützt. Im Mit­tel­punkt ste­hen Sicher­heit, Selb­stän­dig­keit und Teil­ha­be. Ein pas­sen­der Fahr­zeug­um­bau kann dazu bei­tra­gen, per­sön­li­che Bewe­gungs­frei­heit zu erhal­ten, Wege plan­ba­rer zu machen und die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen und beruf­li­chen Leben zu erleichtern.

Wel­che Auto­um­bau­ten sind möglich?

Je nach Bedarf kön­nen Fahr­zeu­ge so ange­passt wer­den, dass sie selb­stän­dig gefah­ren, ein­fa­cher betre­ten oder sicher für den Trans­port im Roll­stuhl genutzt wer­den kön­nen. Die mög­li­chen Umbau­ten las­sen sich grob in drei Berei­che ein­tei­len: akti­ves Fah­ren, siche­res Mit­fah­ren und ergän­zen­de Anpas­sun­gen. Wel­che Lösung geeig­net ist, hängt immer von der kör­per­li­chen Situa­ti­on, dem Fahr­zeug, dem Ein­satz­zweck und den Platz­ver­hält­nis­sen ab.

Akti­ves Fahren

Für Per­so­nen, die das Fahr­zeug selbst len­ken, ste­hen ver­schie­de­ne Bedien- und Zugangs­lö­sun­gen zur Ver­fü­gung. Die­se wer­den unter dem Begriff Aktiv­fah­rer­um­bau zusam­men­ge­fasst. Ziel ist es, die Fahr­zeug­be­die­nung so anzu­pas­sen, dass Gas, Brem­se, Len­kung und wei­te­re Funk­tio­nen sicher erreicht und zuver­läs­sig bedient wer­den kön­nen. Wenn die Peda­le nicht oder nur ein­ge­schränkt genutzt wer­den kön­nen, kom­men bei­spiels­wei­se Hand­be­die­nun­gen für Gas und Brem­se zum Ein­satz. Dabei wer­den Beschleu­ni­gen und Brem­sen über einen Hebel oder ein ande­res Bedien­ele­ment von Hand aus­ge­führt. Je nach Sys­tem erfolgt die Bedie­nung durch Zie­hen, Drü­cken oder eine kom­bi­nier­te Bewegung.

Für die Bedie­nung des Lenk­rads kön­nen Lenk­rad­dreh­knäu­fe oder ande­re Lenk­hil­fen ein­ge­setzt wer­den. Sie ermög­li­chen es, das Lenk­rad mit einer Hand kon­trol­liert zu füh­ren. In Kom­bi­na­ti­on mit einer Hand­be­die­nung für Gas und Brem­se kann so eine voll­stän­di­ge Fahr­zeug­be­die­nung ohne Pedal­nut­zung mög­lich werden.

Bei kom­ple­xe­ren Ein­schrän­kun­gen kön­nen auch wei­ter­ge­hen­de Lösun­gen wie Gas­ring-Sys­­te­­me oder Joy­­stick-Steu­e­run­­gen geprüft wer­den. Gas­rin­ge ermög­li­chen das Beschleu­ni­gen direkt am Lenk­rad, wäh­rend Joy­­stick-Sys­­te­­me je nach Aus­füh­rung meh­re­re Fahr­funk­tio­nen über ein zen­tra­les Bedien­ele­ment zusam­men­füh­ren kön­nen. Sol­che Sys­te­me erfor­dern in der Regel eine beson­ders genaue Abklä­rung und eine ent­spre­chen­de Fahreignungsprüfung.

Auch der Zugang zum Fahr­zeug spielt beim Aktiv­fah­rer­um­bau eine wich­ti­ge Rol­le. Wenn das Umset­zen vom Roll­stuhl auf den Fah­rer­sitz erschwert ist, kön­nen Trans­fer­hil­fen, Schwenk­sit­ze, Ein­stiegs­lif­te oder ande­re Ein­stiegs­lö­sun­gen ein­ge­setzt wer­den. Für den Roll­stuhl selbst ste­hen je nach Fahr­zeug und Situa­ti­on ver­schie­de­ne Roll­stuhl­ver­la­de­hil­fen zur Ver­fü­gung, etwa Sys­te­me für den Innen­raum, den Kof­fer­raum oder den Bereich hin­ter dem Fahrersitz.

Typi­sche Akti­v­­fah­­rer-Anpas­­sun­­gen sind zum Beispiel:

  • Hand­be­die­nun­gen für Gas und Bremse
  • Gas­ring-Sys­­te­­me
  • Joy­­stick-Steu­e­run­­gen
  • Lenk­rad­dreh­knäu­fe und wei­te­re Lenkhilfen
  • Trans­fer­hil­fen und Schwenksitze
  • Ein­stiegs­lif­te
  • Roll­stuhl­ver­la­de­hil­fen
  • elek­tri­sche Türöffnungen

Siche­res Mit­fah­ren (Pas­siv­fah­rer)

Für Passivfahrer:innen steht der siche­re und mög­lichst kom­for­ta­ble Trans­port im Vor­der­grund. Dies betrifft ins­be­son­de­re Per­so­nen, die im Roll­stuhl sit­zend in einem Fahr­zeug mit­fah­ren. In die­sem Bereich spricht man von einem Passivfahrerumbau.

Für den Ein­stieg einer im Roll­stuhl sit­zen­den Per­son ste­hen ver­schie­de­ne Lösun­gen zur Ver­fü­gung. Eine ein­fa­che Mög­lich­keit ist eine Heck­ram­pe, über die der Roll­stuhl in das Fahr­zeug gescho­ben oder gefah­ren wer­den kann. Je nach Fahr­zeug­hö­he, Platz­ver­hält­nis­sen und Ram­pen­län­ge kann dies eine prak­ti­ka­ble Lösung sein. Bei höhe­ren Fahr­zeu­gen oder wenn eine Ram­pe zu steil wäre, kom­men ver­schie­de­ne Lift­sys­te­me zum Ein­satz. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Line­ar­lif­te oder Unter­flur­lif­te. Die­se heben die Per­son im Roll­stuhl auf das Fahr­zeug­ni­veau und ermög­li­chen den Ein­stieg über die Sei­­ten- oder Hecköffnung.

Die Wahl des Sys­tems hängt unter ande­rem davon ab, ob der Innen­raum frei blei­ben soll, wie viel Platz im Fahr­zeug vor­han­den ist und wie häu­fig der Lift genutzt wird. Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist der Heck­aus­schnitt. Dabei wird das Fahr­zeug im hin­te­ren Bereich bau­lich ange­passt: Der Fahr­zeug­bo­den wird aus­ge­schnit­ten und mit einer Roll­stuhl­wan­ne bezie­hungs­wei­se einer neu­en Boden­kon­struk­ti­on auf­ge­baut. Dadurch kann die Ein­stiegs­hö­he redu­ziert und der Roll­stuhl tie­fer im Fahr­zeug posi­tio­niert wer­den. Das kann den Ein­stieg erleich­tern und die Sitz­po­si­ti­on im Fahr­zeug ver­bes­sern. Beim Trans­port im Roll­stuhl ist nicht nur der Ein­stieg ent­schei­dend, son­dern auch die siche­re Fixie­rung wäh­rend der Fahrt. Dafür wer­den Rol­l­­stuhl- und Per­so­nen­rück­hal­te­sys­te­me ein­ge­setzt. Sie sichern den Roll­stuhl im Fahr­zeug und stel­len sicher, dass die Per­son mit einem geeig­ne­ten Rück­hal­te­sys­tem geschützt ist. Ergän­zend kön­nen je nach Situa­ti­on ein Kopf- und Rücken­schutz sowie ange­pass­te Innen­raum­lö­sun­gen erfor­der­lich sein.

Mög­li­che Pas­­si­v­­fah­­rer-Anpas­­sun­­gen sind unter anderem:

  • Heck­ram­pen
  • Heck­aus­schnit­te
  • Rol­l­­stuhl- und Personenrückhaltesysteme
  • Kopf- und Rückenschutz
  • Linear‑, Kas­­se­t­­ten- und Unterflurlift-Systeme
  • ange­pass­te Boden- und Innenraumlösungen

Ergän­zen­de Anpassungen

Neben den klas­si­schen Aktiv- und Pas­siv­fah­rer­um­bau­ten gibt es zahl­rei­che ergän­zen­de Anpas­sun­gen, die den All­tag mit dem Fahr­zeug erleich­tern kön­nen. Dazu gehö­ren Lösun­gen, die den Ein­stieg, den Trans­fer, das Ver­stau­en von Hilfs­mit­teln oder die Bedie­nung ein­zel­ner Fahr­zeug­funk­tio­nen ver­bes­sern. Bei Per­so­nen, die vom Roll­stuhl auf den Fahr­zeug­sitz wech­seln, kön­nen Trans­fer­lö­sun­gen hel­fen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Rutsch­bret­ter, Dreh­sit­ze, Schwenk­sit­ze oder elek­trisch unter­stütz­te Trans­fer­sys­te­me. Je nach kör­per­li­cher Situa­ti­on kann dadurch der Wech­sel zwi­schen Roll­stuhl und Fahr­zeug­sitz deut­lich erleich­tert wer­den. Für das Ver­stau­en des Roll­stuhls oder ande­rer Hilfs­mit­tel ste­hen ver­schie­de­ne Ver­la­de­hil­fen zur Ver­fü­gung. Die­se kön­nen den Roll­stuhl in den Kof­fer­raum, auf eine Lade­flä­che oder in den Innen­raum des Fahr­zeugs bewe­gen. Je nach Sys­tem erfolgt die Bedie­nung manu­ell, elek­trisch oder voll­au­to­ma­tisch. Wei­te­re Anpas­sun­gen betref­fen die Sicher­heit und Bedien­bar­keit des Fahr­zeugs. Eine Pedal­si­che­rung kann zum Bei­spiel ver­hin­dern, dass Peda­le unbe­ab­sich­tigt betä­tigt wer­den. Elek­tri­sche Zusatz­funk­tio­nen kön­nen Türen, Heck­klap­pen, Sit­ze oder ande­re Bedien­ele­men­te leich­ter zugäng­lich machen. Auch Boden­an­pas­sun­gen, Hal­te­run­gen oder indi­vi­du­el­le Bedien­lö­sun­gen kön­nen erfor­der­lich sein, wenn Stan­dard­lö­sun­gen nicht ausreichen.

Ergän­zen­de Anpas­sun­gen kön­nen sein:

  • Trans­fer­lö­sun­gen
  • Ver­la­de­hil­fen
  • Pedal­si­che­run­gen
  • Boden­an­pas­sun­gen
  • elek­tri­sche Zusatzfunktionen
  • indi­vi­du­el­le Hal­­te­rungs- und Bedienlösungen

Was müs­sen Klient:innen beson­ders beachten?

Ein Auto­um­bau soll­te sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet wer­den. Vor der Fahr­zeug­wahl und vor dem Ein­ho­len einer Offer­te müs­sen die Fahr­eig­nung, die kör­per­li­chen Vor­aus­set­zun­gen, der Krank­heits­ver­lauf sowie die tech­ni­sche Eig­nung des Fahr­zeugs geklärt sein. Gera­de bei Akti­v­­fah­­rer-Umbau­­ten gel­ten erhöh­te Anfor­de­run­gen an Sicher­heit, Bedien­bar­keit und behörd­li­che Zulassung.

Da Auto­um­bau­ten je nach Situa­ti­on sehr unter­schied­lich aus­fal­len kön­nen, emp­fiehlt sich eine früh­zei­ti­ge Bera­tung durch die SAHB. Auch die Abklä­rung durch den Umbau­er soll­te per­sön­lich erfol­gen, selbst dann, wenn ledig­lich eine Zweit­off­er­te benö­tigt wird. Nur so kön­nen bestehen­de Hilfs­mit­tel, das Fahr­zeug, bestehen­de und nöti­ge Platz­ver­hält­nis­se sowie All­tags­si­tua­ti­on kor­rekt beur­teilt werden.

Bei IV-finan­­zier­­ten Umbau­ten ste­hen ein­fa­che und zweck­mäs­si­ge Lösun­gen im Vor­der­grund. Umfang­rei­che oder kos­ten­in­ten­si­ve Umbau­ten müs­sen beson­ders gut begrün­det und sorg­fäl­tig geprüft werden.

Wich­ti­ge Abklä­run­gen vor einem Autoumbau

Fahr­eig­nung

Bei Akti­v­­fah­­rer-Umbau­­ten muss geklärt sein, ob die ver­si­cher­te Per­son das Fahr­zeug mit der vor­ge­se­he­nen Anpas­sung sicher bedie­nen kann. Je nach Situa­ti­on sind eine medi­­zi­­nisch-tech­­ni­­sche Fahr­eig­nungs­ab­klä­rung, eine Ver­fü­gung des Stras­sen­ver­kehrs­amts sowie eine Fahr­prü­fung auf dem benö­tig­ten Sys­tem erforderlich.

Zu prü­fen sind insbesondere:

  • Fahr­eig­nung und behörd­li­che Auflagen
  • erfor­der­li­ches Bedienungssystem
  • erfolg­rei­che Fahr­prü­fung auf dem ange­pass­ten System
  • gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis für die vor­ge­se­he­ne Anpassung

Medi­zi­ni­sche Voraussetzungen

Die kör­per­li­chen Fähig­kei­ten müs­sen eine siche­re und lang­fris­ti­ge Nut­zung des Umbaus ermög­li­chen. Bei fort­schrei­ten­den Erkran­kun­gen ist beson­ders sorg­fäl­tig zu prü­fen, ob die geplan­te Lösung auch mit­tel­fris­tig geeig­net bleibt.

Wich­tig sind insbesondere:

  • siche­re Bedien­bar­keit des Fahrzeugs
  • sta­bi­le gesund­heit­li­che Situation
  • Berück­sich­ti­gung des Krankheitsverlaufs
  • rea­lis­ti­sche lang­fris­ti­ge Nutzung

Fahr­zeug­wahl

Nicht jedes Fahr­zeug eig­net sich für jeden Umbau. Alter, Kilo­me­ter­stand, Bau­form, Innen­raum, Ein­stiegs­hö­he und tech­ni­sche Aus­stat­tung kön­nen ent­schei­dend sein. Auch werk­sei­ti­ge Optio­nen wie elek­tri­sche Türen, tie­fer Fahr­zeug­bo­den oder geeig­ne­te Sitz­kon­zep­te soll­ten früh geprüft werden.

Zu beach­ten sind insbesondere:

  • Modell, Alter und Kilometerstand
  • Platz­ver­hält­nis­se und Einstiegssituation
  • tech­ni­sche Kom­pa­ti­bi­li­tät mit dem geplan­ten Umbau
  • vor­han­de­ne oder feh­len­de Werksoptionen
  • Eig­nung für Akti­v­­fah­­rer- oder Passivfahrer-Umbau

Art und Umfang des Umbaus

Vor der Ein­rei­chung bei der IV muss klar beschrie­ben sein, wel­che Anpas­sung not­wen­dig ist und wes­halb. Dazu gehö­ren eine tech­ni­sche Beschrei­bung, eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung sowie eine voll­stän­di­ge Offer­te des Umbauers.

Bei der Prü­fung wer­den unter ande­rem fol­gen­de Punk­te berücksichtigt:

  • Art des Umbaus: Aktiv­fah­rer oder Passivfahrer
  • Tech­ni­sche Not­wen­dig­keit der Massnahme
  • Ange­mes­sen­heit der Lösung
  • Kos­ten­hö­he und Verhältnismässigkeit
  • IV-rele­­van­­te Vor­ga­ben, z. B. Fahr­zeug­wech­sel­in­ter­val­le und Kostenrahmen

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„Ste­hen ist mehr als auf­recht sein“
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